Die Schiedsstelle kam nicht ins Spiel

Zum WN Kommentar “Unerbittlich“ vom 3. September:

Der Kommentar gibt anschaulich die Position der weihbischöflichen Erklärung wieder. Aber im Friedenssaal des Rathauses befindet sich die alte Rechtsregel: Audiatur et altera pars - auch die andere Partei soll gehört werden. Denn die besteht aus nicht unintelligenten Menschen, denen man das “sentire cum ecclesia“ keineswegs absprechen kann.

Im Übrigen stellt sich die Frage, warum die vom Ordinarius in den Statuten für die Pfarreiräte vorgeschriebene Anrufung der zuständigen Schiedsstelle nicht erfolgt ist und warum der laut tönende Paukenschlag des Rücktritts und damit die Verletzung der vorgeschriebenen Ordnung derer Befolgung vorgezogen wurde.

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